Sie wollen Ihr Kind bei uns anmelden?
Herzlich Willkommen!
Grundlegende Anmerkungen
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Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist keine Voraussetzung.
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Die Schulkonzeption und die christliche Ausrichtung der Schule müssen von Eltern und Kindern akzeptiert werden.
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Die schulrechtlichen Aufnahmebedingungen (z. B. Schultauglichkeit oder schulartspezifische Bildungsempfehlung) müssen erfüllt sein.
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Mit der Anmeldung am ESZC besteht noch kein verbindlicher Schulvertrag.
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Frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.
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Bei der Anmeldung von integrativer Beschulung bitten wir, dies ausdrücklich zu erwähnen und ggf. entsprechende Unterlagen beizulegen.
Anmeldevorgang
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Anforderung von Anmeldeunterlagen
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Abgabe des vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrages mit Kopien der Geburtsurkunde und des letzten Zeugnisses
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Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und werden in der entsprechenden Anmeldeliste registriert. Quereinsteiger werden ggf. in bestehende Wartelisten aufgenommen.
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Im Februar vor dem Beginn des Schuljahres, in dem die Schulaufnahme am ESZC geplant ist, werden Sie als Eltern mit Ihrem Kind zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Für die Erstklässler erfolgt gleichzeitig die pädagogische Schultauglichkeitsprüfung.
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Nach diesem Termin wird entschieden, ob Sie für Ihr Kind einen Platz am ESZC erhalten.
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Bei positiver Entscheidung wird ein rechtsverbindlicher Schulvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Schulträger abgeschlossen.
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Quereinsteiger nehmen in der Regel vor einer Entscheidung als Schnupperschüler einige Tage am Unterricht im ESZC teil.